Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
zwingend für solche Unternehmen vorgeschrieben, in denen mehrere ⇡ Jugend- und Auszubildendenvertretungen bestehen (§ 72 BetrVG). In G.-J.-u.A. entsendet grundsätzlich jede Jugend- und Auszubildendenvertretung ein Mitglied; durch ⇡ Tarifvertrag oder ⇡ Betriebsvereinbarung kann die Mitgliederzahl abweichend geregelt werden.
- Zuständigkeit: Die G.-J.-u.A. ist zuständig für Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch einzelne Jugend- und Auszubildendenvertretungen geregelt werden können, sowie in den ihr durch die Jugend- und Auszubildendenvertretung übertragenen Aufgaben (entspricht der Regelung beim ⇡ Gesamtbetriebsrat).
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Personalrat — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… … Deutsch Wikipedia
Personalvertretungsrecht — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… … Deutsch Wikipedia
LPVG — Die Personalvertretungsgesetze (PersVG) regeln die Wahl, Zuständigkeit und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und die Hauptpersonalräte sowie die Jugend und… … Deutsch Wikipedia
PersVG — Die Personalvertretungsgesetze (PersVG) regeln die Wahl, Zuständigkeit und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und die Hauptpersonalräte sowie die Jugend und… … Deutsch Wikipedia
Betriebsverfassungsgesetz — Be|triebs|ver|fas|sungs|ge|setz 〈n. 11〉 Gesetz zur Regelung der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern, Regelung aller sozialen, personellen u. wirtschaftl. Belange innerhalb eines Betriebes * * * Be|triebs|ver|fas|sungs|ge|setz, das: Gesetz, das … Universal-Lexikon